Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flaechenbrand GmbH
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Flaechenbrand GmbH, nachfolgend „FB“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der FB nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der FB und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Die FB erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Strategie, Konzept, Gestaltung (und z.T.. Produktion) von Markenentwicklungen und Packaging Designs, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der FB.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Arbeit der FB und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der FB auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der FB mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die FB über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die FB, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegen die FB resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der FB im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragungen der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Nutzungsrechte-Pakete) im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei der FB.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die FB darf die von ihr entwickelten Kreationen angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen FB und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten der FB dürfen vom Kunden oder durch den Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der FB von dem Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der FB.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der FB ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der FB ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so kann die FB dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der FB verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der FB alle dadurch anfallenden Kosten ersetzet und die FB von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die FB dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Zölle oder auch sonstige unerwartete nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
4.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von FB sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die FB behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
5.2. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.
5.3. Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
5.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der
Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
5.5. Die FB ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die FB dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der FB geändert werden.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten & Drucküberwachung etc.. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
6.2. Werden mehr Konzeptionen bzw.. Entwürfe auf Wunsch des Kunden angefertigt als im Angebot geregelt, so werden die gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 2-3 Entwürfe (Design Routen)
6.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen & Dummies, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc… sind vom Kunden mit einem Aufpreis eines 20%igen Aufwandsaufschlag zu erstatten.
6.4. Kosten für Reisen die im Zusammenhang mit dem Auftrag/Projekt zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese (Reisen ) mit dem Kunden vereinbart worden sind.
7. Zusatzleistungen
7.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7.2. Die Produktionsüberwachung (Druckabnahme) durch die FB erfolgt nur auf Basis gesonderter Vereinbarungen.
8. Kennzeichnung
8.1 Die FB ist berechtigt, auf ihren Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
9. Lieferfristen
9.1 Die Lieferverpflichtungen von FB sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von FB zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
9.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von FB schriftlich bestätigt worden sind.
9.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.
9.4. Von der FB zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von FB bestätigt worden ist.
9.5. Gerät die FB mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
10. Geheimhaltungspflicht
10.1. Die FB verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
10.2. Die FB hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und / oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts – und Betriebsgeheimnisse von der FB, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
10.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads, von FB während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die FB auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. FB wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohne hin öffentlich zugänglich sind oder FB gesetzlich verpflichtet ist, Dritte insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
11. Pflichten des Kunden
11.1. Der Kunde stellt der FB alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der FB sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
11.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der FB erteilen.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1. Von FB gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
12.2. Bei gerechtfertiger Mängelrüge werde die Mängel
in angemessener Frist behoben.
12.3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die FB erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die FB ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. FB ist nur im Hinblick auf selbst erstellte Werke oder Werkbestandteile in der Lage, nach Vertragsabwicklung über Nutzungsrechte zu disponieren. Falls ein Auftrag Werke oder Werkbestandteile Dritter erhält, wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Erweiterung der Nutzungsrechte unter Umständen nicht möglich ist. FB überträgt diese Rechte stets nur im beauftragten Umfang. Eine nachträgliche Erweiterung von solchen Rechten Dritter liegt alleine im Verantwortungsbereich des Kunden.
12.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmtdieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.
12.5. Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der FB
12.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die FB nicht.
12.7. Die FB übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
12.8. Die FB haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die FB haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
12.9. Die FB haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der FB wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der FB der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der FB für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der FB nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
12.10. Soweit die FB notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der FB . Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
13. Verwertungsgesellschaften
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der FB verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der FB gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
13.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
14. Leistungen Dritter
14.1. Von FB eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen der FB. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von FB eingesetzten Mitarbeiter, im Kaufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der FB weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
15.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der FB angefertigt werden, verbleiben bei der FB. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die FB schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc ….
16. Media-Planung und Media-Durchführung
16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die FB nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die FB dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
16.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die FB nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Hierfür wird eine Handlingspauschale in Rechnung gestellt. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die FB nicht. Ein Schadenersatzanspruch vom Kunden gegen die FB entsteht dadurch nicht.
17. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
17.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw.. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
18. Streitigkeiten
18.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und FB geteilt.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
19.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
19.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
19.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
19.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand Januar 2020 Allgemeine Geschäftsbedingungen